Regelungen für ein gutes Miteinander im Würzburger Nachtleben!

Wo die einen feiern und die anderen wohnen, kommt es immer wieder zu Störungen und Konflikten.
 
Mit mehr Respekt, Rücksichtnahme und der Einhaltung der geltenden Regelungen kann auch im Nachtleben ein gutes Miteinander gelingen!

MITEINANDER LEBEN & FEIERN

Um das Nachtleben in Würzburg sicherer und konfliktfreier zu machen, hat die Stadt Würzburg Regelungen für einige Straßen, Plätze und Grünanlagen in der Stadt eingeführt.

 

Ziel ist es, die berechtigten Interessen der verschiedenen Gruppen in der Stadt auszugleichen. Damit die einen unbeschwert feiern können, ohne dass andere unter Lärm, Müll und anderen Verunreinigungen leiden müssen.

NACHTRUHE

Von 22.00 bis 6.00 Uhr gilt in Würzburg – wie in ganz Bayern – eine generelle Ruhezeit. Das heißt, die Allgemeinheit und die Nachbarschaft dürfen nicht durch Lärm durch laute Musik, Geschrei oder ähnlichem gestört werden.

 

Ruhestörungen können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden.

ALKOHOLVERBOT

Von 1.00 bis 6.00 Uhr ist auf der Juliuspromenade und in der Sanderstraße das Mitführen („In der Hand halten“) und der Verzehr von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Flächen verboten. Dabei ist es unerheblich, ob das alkoholische Getränk geöffnet oder geschlossen ist!

 

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 25 €). Mehr dazu findest du in der „Alkoholverordnung“.

MUSIKANLAGENVERBOT

Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist im vorderen Bereich des Sanderauer Mainufers und von 23.00 bis 6.00 Uhr auf der Leonhard-Frank-Promenade und am Alten Kranen das Abspielen von Musik über Lautsprecherboxen, Radios oder auch Smartphones sowie das Spielen von Musikinstrumenten verboten.

 

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Mehr dazu findest du in der städtischen Satzung.

ÖFFENTLICHE NOTDURFT

Es ist generell verboten, seine Notdurft im Freien zu verrichten – auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie in allen Grünanlagen. Bitte nutze eine öffentliche Toilette oder eine „Nette Toilette“ in einem Gastrobetrieb!

 

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 55 €). Mehr dazu findest du in der städtischen Sicherheitsverordnung und der städtischen Sicherheitssatzung.

VERMÜLLUNG & VERSCHMUTZUNG

Verunreinigungen des öffentlichen Raums mit Verpackungen, Zigaretten, Flaschen, Scherben oder anderem Müll sind generell und in jeder Form verboten.

 

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Bei größeren Verstößen droht ein höheres Bußgeld. Mehr dazu findest du in der städtischen Sicherheitsverordnung und in der städtischen Sicherheitssatzung.

Veranstaltungen in Grünanlagen

In allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es grundsätzlich untersagt, Veranstaltungen abzuhalten.

 

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei geahndet werden. Mehr dazu findest du in der städtischen Satzung.

GRILLEN & OFFENES FEUER

Grillen und offene Feuerstellen sind nur in den dafür vorgesehenen Flächen auf den Zellerauer und Sanderauer Mainwiesen erlaubt.

 

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Mehr dazu findest du in der städtischen Satzung.

MITEINANDER LEBEN & FEIERN

Allparteiliches Konfliktmanagement in Würzburg

c/o Erleben, Arbeiten und Lernen –
Evangelische Jugendhilfe e.V.

Brücknerstraße 20
97080 Würzburg