Regelungen für ein gutes Miteinander!

Wo die einen feiern und die anderen wohnen, kommt es auch in Würzburg immer wieder zu Störungen und Konflikten. 

Mit gegenseitigem Respekt, mehr Rücksichtnahme und der Einhaltung der geltenden Regelungen kann ein gutes Miteinander gelingen!

MITEINANDER LEBEN & FEIERN

Um das Nachtleben in Würzburg sicherer und konfliktfreier zu machen, hat die Stadt Würzburg zum 1. August 2022 zusätzliche Regelungen für einige Straßen, Plätze und Grünanlagen in der Stadt eingeführt.

 

Ziel ist es, die berechtigten Interessen der verschiedenen Gruppen in der Stadt auszugleichen. Damit die einen unbeschwert feiern können, ohne dass andere unter Lärm, Müll und anderen Verunreinigungen leiden müssen.

NACHTRUHE

Von 22.00 bis 6.00 Uhr gilt in Würzburg – wie in ganz Bayern – eine generelle Ruhezeit. Das heißt, die Allgemeinheit und die Nachbarschaft dürfen nicht durch Lärm durch laute Musik, Geschrei oder ähnlichem gestört werden.

 

Ruhestörungen können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden.

ALKOHOLVERBOT

Von 1.00 bis 6.00 Uhr ist auf der Juliuspromenade und in der Sanderstraße das Mitführen („In der Hand halten“) und der Verzehr von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Flächen durch eine „Alkoholverordnung“ verboten. Dabei ist es unerheblich, ob das alkoholische Getränk geöffnet oder geschlossen ist.

 

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 25 €).

MUSIKANLAGENVERBOT

Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist im vorderen Bereich des Sanderauer Mainufers und von 23.00 bis 6.00 Uhr auf der Leonard-Frank-Promenade und am Alten Kranen das Abspielen von Musik über Lautsprecherboxen, Radios oder auch Smartphones sowie das Spielen von Musikinstrumenten durch eine städtische Satzung verboten.

 

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €).

ÖFFENTLICHE NOTDURFT

Es ist generell verboten, seine Notdurft im Freien zu verrichten. Auf Straßen, Wegen und Plätzen durch die städtische Sicherheitsverordnung, in Grünanlagen durch die städtische Sicherheitssatzung.

Bitte nutzen Sie eine der vielen öffentlichen Toiletten oder eine „Nette Toilette“ in einem Gastrobetrieb!

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 55 €).

VERMÜLLUNG & VERSCHMUTZUNG

Verunreinigungen des öffentlichen Raums mit Verpackungen, Zigaretten, Flaschen, Scherben oder anderem Müll sind durch die städtische Sicherheitsverordnung und durch die städtische Sicherheitssatzung generell und in jeder Form verboten.

 

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Bei größeren Verstößen droht ein höheres Bußgeld.

Veranstaltungen in Grünanlagen

In allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es laut städtischer Satzung grundsätzlich untersagt, Veranstaltungen abzuhalten. Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei geahndet werden.

GRILLEN & OFFENES FEUER

Grillen und offene Feuerstellen sind laut städtischer Satzung nur in den dafür vorgesehenen Flächen auf den Zellerauer und Sanderauer Mainwiesen erlaubt.

 

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €).

MITEINANDER LEBEN & FEIERN

Allparteiliches Konfliktmanagement in Würzburg

c/o Erleben, Arbeiten und Lernen –
Evangelische Jugendhilfe e.V.

Brücknerstraße 20
97080 Würzburg