Um das Nachtleben in Würzburg sicherer und konfliktfreier zu machen, hat die Stadt Würzburg zum 1. August 2022 zusätzliche Regelungen für einige Straßen, Plätze und Grünanlagen in der Stadt eingeführt.
Ziel ist es, die berechtigten Interessen der verschiedenen Gruppen in der Stadt auszugleichen. Damit die einen unbeschwert feiern können, ohne dass andere unter Lärm, Müll und anderen Verunreinigungen leiden müssen.
Von 22.00 bis 6.00 Uhr gilt in Würzburg – wie in ganz Bayern – eine generelle Ruhezeit. Das heißt, die Allgemeinheit und die Nachbarschaft dürfen nicht durch Lärm durch laute Musik, Geschrei oder ähnlichem gestört werden.
Ruhestörungen können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden.
Von 1.00 bis 6.00 Uhr ist auf der Juliuspromenade und in der Sanderstraße das Mitführen („In der Hand halten“) und der Verzehr von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Flächen durch eine „Alkoholverordnung“ verboten. Dabei ist es unerheblich, ob das alkoholische Getränk geöffnet oder geschlossen ist.
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 25 €).
Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist im vorderen Bereich des Sanderauer Mainufers und von 23.00 bis 6.00 Uhr auf der Leonhard-Frank-Promenade und am Alten Kranen das Abspielen von Musik über Lautsprecherboxen, Radios oder auch Smartphones sowie das Spielen von Musikinstrumenten durch eine städtische Satzung verboten.
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €).
Es ist generell verboten, seine Notdurft im Freien zu verrichten. Auf Straßen, Wegen und Plätzen durch die städtische Sicherheitsverordnung, in Grünanlagen durch die städtische Sicherheitssatzung.
Bitte nutzen Sie eine der vielen öffentlichen Toiletten oder eine „Nette Toilette“ in einem Gastrobetrieb!
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 55 €).
Verunreinigungen des öffentlichen Raums mit Verpackungen, Zigaretten, Flaschen, Scherben oder anderem Müll sind durch die städtische Sicherheitsverordnung und durch die städtische Sicherheitssatzung generell und in jeder Form verboten.
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Bei größeren Verstößen droht ein höheres Bußgeld.
In allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es laut städtischer Satzung grundsätzlich untersagt, Veranstaltungen abzuhalten. Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei geahndet werden.
Grillen und offene Feuerstellen sind laut städtischer Satzung nur in den dafür vorgesehenen Flächen auf den Zellerauer und Sanderauer Mainwiesen erlaubt.
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €).
Allparteiliches Konfliktmanagement in Würzburg
c/o Erleben, Arbeiten und Lernen –
Evangelische Jugendhilfe e.V.
Brücknerstraße 20
97080 Würzburg