Unser Ziel ist es, ein respektvolles und achtsames Miteinander im Würzburger Nachtleben zu fördern, Konflikte & Störungen zu reduzieren und so der Einführung weiterer Verbote oder gar Sperrzeiten entgegenzuwirken.
Dazu gehört auch, über die aktuell geltenden Regelungen aufzuklären! Diese haben wir euch hier für euch aufgelistet. Ebenso wir die Höhe der Bußgelder, die bei Verstößen fällig werden …
Von 22.00 bis 6.00 Uhr gilt in Würzburg – wie in ganz Bayern – eine generelle Ruhezeit. Das heißt, die Allgemeinheit und die Nachbarschaft dürfen nicht durch Lärm durch laute Musik, Geschrei oder ähnlichem gestört werden.
Ruhestörungen können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden.
Von 1.00 bis 6.00 Uhr ist auf der Juliuspromenade und in der Sanderstraße das Mitführen („In der Hand halten“) und der Verzehr von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Flächen verboten. Dabei ist es unerheblich, ob das alkoholische Getränk geöffnet oder geschlossen ist!
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 25 €). Mehr dazu findest du in der „Alkoholverordnung“.
Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist im vorderen Bereich des Sanderauer Mainufers und von 23.00 bis 6.00 Uhr auf der Leonhard-Frank-Promenade und am Alten Kranen das Abspielen von Musik über Lautsprecherboxen, Radios oder auch Smartphones sowie das Spielen von Musikinstrumenten verboten.
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Mehr dazu findest du in der städtischen Satzung.
Es ist generell verboten, seine Notdurft im Freien zu verrichten – auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie in allen Grünanlagen. Bitte nutze eine öffentliche Toilette oder eine „Nette Toilette“ in einem Gastrobetrieb!
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 55 €). Mehr dazu findest du in der städtischen Sicherheitsverordnung und der städtischen Sicherheitssatzung.
Verunreinigungen des öffentlichen Raums mit Verpackungen, Zigaretten, Flaschen, Scherben oder anderem Müll sind generell und in jeder Form verboten.
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Bei größeren Verstößen droht ein höheres Bußgeld. Mehr dazu findest du in der städtischen Sicherheitsverordnung und in der städtischen Sicherheitssatzung.
In allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es grundsätzlich untersagt, Veranstaltungen abzuhalten.
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei geahndet werden. Mehr dazu findest du in der städtischen Satzung.
Grillen und offene Feuerstellen sind nur in den dafür vorgesehenen Flächen auf den Zellerauer und Sanderauer Mainwiesen erlaubt.
Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Mehr dazu findest du in der städtischen Satzung.
Wir alle lieben es, zu feiern – und das soll auch so bleiben.
Indem wir Rücksicht auf die Anliegen der Anwohnenden nehmen und die städtischen Regeln respektieren, können wir das bunte Nachtleben Würzburgs erhalten.
Helft mit, Konflikte zu vermeiden und eine faire Feierkultur zu schaffen!
Allparteiliches Konfliktmanagement in Würzburg
c/o Erleben, Arbeiten und Lernen –
Evangelische Jugendhilfe e.V.
Brücknerstraße 20
97080 Würzburg