Miteinander leben & feiern

Regelungen in Würzburg!

Damit Nachtschwärmer das Würzburger Partyleben genießen können, ohne dass andere unter Lärm, Müll oder Verunreinigungen leiden, gibt es verschiedene Regelungen. Sie helfen, die Interessen aller Menschen in unserer Stadt miteinander in Einklang zu bringen.

Einige Regeln gelten immer und überall, andere nur in bestimmten Zonen oder zu bestimmten Zeiten. Hier findest du alle wichtigen Infos, damit du böse Überraschungen und mögliche Bußgelder vermeidest.

Mit Respekt, Rücksicht und der Einhaltung dieser Regeln tragen wir alle dazu bei, dass Feiern in Würzburg sicher und konfliktfrei bleibt – und das friedliche Miteinander auch nachts funktioniert.

NACHTRUHE

Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt in Würzburg – wie in ganz Bayern – eine generelle Ruhezeit. Das heißt, die Allgemeinheit und die Nachbarschaft dürfen nicht durch Lärm durch laute Musik, Geschrei oder ähnlichem gestört werden.

 

Ruhestörungen können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden.

ALKOHOLVERBOT

Von 1.00 bis 6.00 Uhr ist auf der Juliuspromenade und in der Sanderstraße das Mitführen („In der Hand halten“) und der Verzehr von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Flächen verboten. Dabei ist es unerheblich, ob das alkoholische Getränk geöffnet oder geschlossen ist!

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 25 €). Mehr dazu findest du in der „Alkoholverordnung“.

MUSIKANLAGENVERBOT

Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist im vorderen Bereich des Sanderauer Mainufers und von 23.00 bis 6.00 Uhr auf der Leonhard-Frank-Promenade und am Alten Kranen das Abspielen von Musik über Lautsprecherboxen, Radios oder auch Smartphones sowie das Spielen von Musikinstrumenten verboten.

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Mehr dazu findest du in der städtischen Satzung.

ÖFFENTLICHE NOTDURFT

Es ist generell verboten, seine Notdurft im Freien zu verrichten – auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie in allen Grünanlagen. Bitte nutze eine öffentliche Toilette oder eine „Nette Toilette“ in einem Gastrobetrieb!

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 55 €). Mehr dazu findest du in der städtischen Sicherheitsverordnung und der städtischen Sicherheitssatzung.

VERMÜLLUNG & VERSCHMUTZUNG

Verunreinigungen des öffentlichen Raums mit Verpackungen, Zigaretten, Flaschen, Scherben oder anderem Müll sind generell und in jeder Form verboten.

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Bei größeren Verstößen droht ein höheres Bußgeld. Mehr dazu findest du in der städtischen Sicherheitsverordnung und in der städtischen Sicherheitssatzung.

VERANSTALTUNGEN IN GRÜNANLAGEN

In allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist es grundsätzlich untersagt, Veranstaltungen abzuhalten.

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei geahndet werden. Mehr dazu findest du in der städtischen Satzung.

GRILLEN & OFFENES FEUER

Grillen und offene Feuerstellen sind nur in den dafür vorgesehenen Flächen auf den Zellerauer und Sanderauer Mainwiesen erlaubt.

Verstöße können durch den Kommunalen Ordnungsdienst oder die Polizei kostenpflichtig verwarnt werden (ab 35 €). Mehr dazu findest du in der städtischen Satzung.

LIEB HABEN

Damit sich im Würzburger Nachtleben alle sicher und wohl fühlen können, bitten wir euch: Feiert friedlich und passt aufeinander auf!

Bei Übergriffen oder Konflikten: mischt euch ein oder ruft Hilfe. Notrufnummern und Anlaufstellen findet ihr in unserem Nightlife City Guide.